Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumanbieter
Beauftragung
Als Wohnraumanbieter beauftragen Sie Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH mit der Vermittlung Ihres Wohnraums. Hierfür ist Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH berechtigt, das Vermietungsobjekt auf branchenübliche Weise Interessenten anzubieten, einschließlich Veröffentlichung im Internet und anderen Publikationen. Die Veröffentlichungen beinhalten in der Regel Objektbeschreibungen, Fotos, Grundrisse etc.. Die Anzeigen werden anonym , inkl. Straße aber ohne Hausnummer geschaltet. Ihre Kontaktdaten werden nur unseren registrierten Mietinteressenten weitergegeben. Wenn Sie eine andere Vereinbarung wünschen, bitten wir um Ihre schriftliche Mitteilung.
Untervermietung
Bitte klären Sie mit dem Eigentümer/Verwalter Ihres Wohnraums die Erlaubnis zur Untervermietung. Wir behalten uns vor, Ihnen ggf. unseren bisherigen Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn Sie uns Ihr Mietobjekt unberechtigt zur Vermittlung gegeben haben.
Kosten
Für Wohnraum-Anbieter ist unser Vermittlungs-Service kostenfrei. Dieser beinhaltet nicht nur die kostenfreien Veröffentlichungen, sondern auch die Organisation von Besichtigungsterminen, Beratung bezüglich Einrichtung und Mietpreisermittlung sowie die Erstellung von Mietverträgen. Darüber hinaus können wir Ihnen als Wohnraum-Anbieter auch einen Komplett-Service einschließlich Wohnungsübergaben, Reinigungsservice, Mietkontoverwaltung etc. anbieten. Dieser ist dann kostenpflichtig. Dem Mieter wird im Erfolgsfall eine Vermittlungsgebühr berechnet. Diese ist abhängig von der Mietzeit und beginnt bei 30% zuzügl. MwSt. laut unseren aktuellen AGBs.
Informationspflicht
- ein Mietvertrag mündlich oder schriftlich zustande gekommen ist
(auch wenn der Mieter nicht über uns kommt) - sich die Objektdaten geändert haben (Zeitraum, Miete, Ausstattungsdetails)
- sich Ihre Kontaktdaten geändert haben
- Sie längere Zeit abwesend sein werden oder schlecht erreichbar sind
(wir übernehmen gern die Besichtigungstermine für Sie)
Exklusivität
Objekte, mit deren Vermittlung wir exklusiv beauftragt werden, werden von uns vorrangig betreut und angeboten.
Kunden- und Datenschutz
Die Ihnen übermittelten Daten der Mietinteressenten sind streng vertraulich zu behandeln. Umgekehrt dürfen Ihre Daten von den Mietinteressenten nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Falle von Anmietungen von Firmen, aber auch bei Privatpersonen, kann es vorkommen, dass diese für weitere und künftige Anfragen direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Unsere Kunden sind vertraglich an uns gebunden, so dass Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH unverzüglich zu informieren ist und der neue Mietvertrag über uns zu begründen ist. Die Vermietungen gelten als Vermittlung durch Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH.
Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung der Mietzeit ist Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 1 Monat vor dem geplanten Mietende. Danach kann sich Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH sofort und aktiv um eine Anschlussvermietung kümmern.
Kündigung
Die Beauftragung zur Vermittlung Ihres Objektes ist grundsätzlich unbefristet. Sie können jederzeit schriftlich kündigen. Ihre o.g. Informationspflichten und Verpflichtungen zum Kunden- und Datenschutz bleiben davon unberührt.
Haftungsausschluss
Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH ist kein Vertragspartner im Mietvertrag, sondern tritt ausschließlich als Vermittler und Nachweisender auf. Trotz großer Sorgfalt können wir für evtl. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen, keine Haftung übernehmen. Ebenfalls kann Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH keine Haftung für nicht zustande gekommener Vermittlungen bzw. für falsche Angaben des Interessenten übernehmen. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH arbeitet mit größter Sorgfalt, kann aber keine Verantwortung für die Richtigkeit der Datenbestände übernehmen. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH bemüht sich intensiv um eine optimale Objekt-Präsentation. Wir bitten um Ihre Unterstützung, wenn Sie Fehler oder Verbesserungen in der Objektdarstellung bemerken. Unser gemeinsames Interesse ist der optimale Vermittlungserfolg für Ihr Objekt.