AGB und Gebühren

Hier finden Sie Informationen zu unseren Konditionen und Schutz Ihrer vertraulichen Daten.
Vermittlungsgebühr fällt nur im Erfolgsfall an, wenn Sie als Vermieter über Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH einen Mieter finden.

1. Beauftragung und Tätigkeit von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH

a. Der Vermieter beauftragt die Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH mit der Vermietung einer oder mehrerer möblierter Wohnungen. Sofern durch den Nachweis oder die Vermittlungstätigkeit von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH ein Mietvertrag zustande kommt, zahlt der Vermieter eine Vermittlungsgebühr an die Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH.

b. Der Auftrag des Vermieters bedarf für seine Wirksamkeit die Bestätigung durch Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH in Textform.

c. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH veröffentlicht nach vorheriger Freigabe durch den Vermieter ein Wohnungsexposé mit Fotos auf www.zeitwohnen.de und auch auf anderen einschlägigen Immobilienportalen. Das Exposé gilt als verbindliche Vorlage für die Vermarktung und Vermietung der Wohnung.

d. Der Vermieter stellt der Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH vor Veröffentlichung des Exposés den zugehörigen Energieausweis (Energiebedarfs- oder Energie-verbrauchsausweis) zur Verfügung. Ausnahme: Gebäude unter Denkmalschutz.

e. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH übernimmt die Vorauswahl der Mietinteressenten und stellt den Kontakt zwischen Mietinteressent und Vermieter her. Führt der Nachweis oder die Vermittlung dieses Kontakts zum Abschluss eines Mietvertrags, ist die Vermittlung für den Vermieter provisionspflichtig.

f. Weitere Leistungsmodule wie z.B. Wohnungsübergaben und -rücknahmen können kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden.

2. Vermittlungs-Service und Kosten

Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist eine Vermittlungsgebühr vom Vermieter an Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH zu zahlen. Diese wird mit Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses fällig und ist gemäß Rechnungsstellung zu zahlen.

3. Auskunftspflichten des Vermieters

a. Der Vermieter ist verpflichtet, Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH umgehend zu informieren, wenn er einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag mit einem Mieter, der ihm von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH nachgewiesen wurde, abgeschlossen hat. Diese Mitteilung muss unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Vertragsabschluss, erfolgen. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH hat das Recht auf Einsicht in einen abgeschlossenen Mietvertrag.

b. Der Vermieter ist verpflichtet, Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH umgehend zu informieren, wenn eine Verlängerung des Mietverhältnisses über den ursprünglichen Zeitraum hinaus beabsichtigt wird.

4. Berechtigung zur Vermietung

Sofern der Vermieter nicht Eigentümer der Wohnung ist, weist er Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH nach, zur Untervermietung ausdrücklich berechtigt zu sein. Der Vermieter haftet gegenüber Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH und dem von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH nachgewiesenen Mieter für alle Kosten, die diesem durch eine unerlaubte Untervermietung entstehen.

5. Vermarktung durch Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH

a. Der Vermieter verpflichtet sich, keine Verlinkung auf das von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH veröffentlichte Exposé in Medien und auf Internetseiten herzustellen.

b. Bei Verstoß gegen Ziff. 6.a kann Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH eine angemessene Entschädigung für die entgangene Vermittlungsgebühr verlangen.

6. Dauer und Kündigung der Beauftragung

a. Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag des Vermieters gilt unbefristet für die sukzessive Vermietung der Wohnung und wird durch eine erfolgreiche Vermietung durch Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH nicht beendet.

b. Der Vermieter kann den Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wenn jedoch der Fototermin mit Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH stattgefunden hat, ist die Kündigung für eine Dauer von 4 Wochen ab dem Fototermin für den Vermieter ausgeschlossen.

c. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH kann das Auftragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

d. Die Kündigung bedarf der Textform.

e. Bei Nachweis eines Mietinteressenten vor Kündigung des Auftrags bleibt ein späterer Mietvertragsabschluss mit dem von der Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH nachgewiesen Mietinteressenten provisionspflichtig.

7. Rechte an Foto-, Video- und Grundrissmaterial

Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH besitzt das alleinige Nutzungsrecht an dem von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH erstellten Foto-, Video- und Grundrissmaterial. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.

8. Wahrung des Kundenschutzes

a. Vermieter und Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Der Vermieter wird daher die von

Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte nicht unter Umgehung von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH für eigene Vermietungen nutzen und nicht an andere Vermieter weitergeben. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Vermieter in Höhe der Vermittlungsgebühr, die Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH durch die unerlaubte Verwendung oder Weitergabe der Daten entgangen ist.

b. Ist der von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH vermittelte Mieter nicht der Nutzer der Wohnung (z.B. bei Anmietung durch ein Unternehmen für einen Mitarbeiter), so entbindet eine Übernahme des Mietverhältnisses durch den Wohnungsnutzer den Vermieter nicht von der Vermittlungsgebührenpflicht, wenn die Gesamtvermittlungsgebühr für die Vermittlung der Wohnung noch nicht erreicht wurde.

c. Sofern Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH bereits den Kontakt zwischen einem Mietinteressenten und dem Vermieter hergestellt hat oder einen Mieter vermittelt hat, teilt der Vermieter weitere Anfragen dieses Mietinteressenten oder Mieters für zusätzliche möblierte Mietverhältnisse (z.B. für andere Mitarbeiter oder neue Mietzeiträume) unverzüglich Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH mit. Dies gilt ebenso, wenn dem Vermieter durch den Mietinteressenten oder Mieter weitere Interessenten vorgestellt werden (z.B. Kollegen). Es entsteht im Falle einer Vermietung – auf diese weiteren Anfragen hin – eine Vermittlungsgebührenpflicht des Vermieters, sofern sich die Anfragen auf Wohnungen des Vermieters beziehen, die dem erstgenannten Mietinteressenten oder Mieter bereits von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH nachgewiesen wurden oder die Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH zum Zeitpunkt der Anfragen bereits aktiv im Angebot hatte. Eine Vermittlungsgebührenpflicht entsteht auch, wenn das angemietete Mietobjekt hinsichtlich Größe, Standard und Preis der nachgewiesenen oder bereits bei Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH im Angebot befindlichen Wohnung gleichwertig ist, bisher aber noch nicht von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH angeboten wurde.

9. Datenschutz

a. Die Daten des Vermieters und der Wohnung (Name, Kontaktdaten, Wohnungsdaten) werden von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH vertraulich behandelt und nur an Mietinteressenten (bzw. deren Vertreter oder Beauftragte) weitergegeben, die über Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH eine Wohnung suchen

b. Der Vermieter verpflichtet sich, die von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH erhaltenen Daten von Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben, sofern die Weitergabe für den Vermieter nicht gesetzlich verpflichtend ist. Die Verpflichtung des Vermieters zum Datenschutz bleibt von einer Kündigung des Auftrags unberührt.

10. Haftungsbegrenzung

a. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH haftet nicht für das Ausbleiben eines abschlussbereiten Mietinteressenten.

b. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH garantiert keine ständige Verfügbarkeit ihrer Webseite www.zeitwohnen.de und haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt und Richtigkeit der Webseiten, auf die auf www.zeitwohnen.de verlinkt wird.

c. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein den Vermieter und Mieter. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH ist nicht Partei des Mietvertrags und haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH haftet nicht für Schäden an der Mietsache, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch durch den Mieter entstehen.

d. Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH übernimmt keine Haftung für die Bonität oder falsche Angaben des Mietinteressenten. Eine Haftung von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH für den Fall nicht zustande gekommener Vermietungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Widerrufsbelehrung

Sofern der Vermieter Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts ist, hat er ein Widerrufsrecht in Bezug auf seinen Maklervertrag mit Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH.
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH, Blumental 34 , 50997 Köln, Tel. 0221-800234-0, Fax -20, E-Mail: info@zeitwohnen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie können für Ihren Widerruf nachstehendes Formular verwenden:

An Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH, Blumental 34, 50997 Köln

Email: info@zeitwohnen.de, Fax: 0221-800234-20

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(x) den von mir/uns(x) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (x): Bestellt am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung in Papierform): Datum: (x) Unzutreffendes streichen

12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH hat das Recht, jederzeit und ohne vorherige Absprache Änderungen an den AGB vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Vermieter per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Vermieter weiterhin die Dienste von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH oder widerspricht er nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen. Vermieter und Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zur Anwendung zu bringen, die dem ursprünglich Gewollten am Nächsten kommt und dem Vermietungsauftrag nicht zuwider läuft.

14. Geltendes Recht und Gerichtsstand
a. Für den Vermietungsauftrag des Vermieters gilt deutsches Recht.
b. Gerichtsstand ist Köln, sofern der Vermieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.
Stand: 30.03.2018