Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter

1. Unsere Vermittlungsleistung für den Mieter ist provisionsfrei nach § 2 Abs.1a WohnVermittG seit dem Juni 2015.

2. Der Abschluss eines Mietvertrages – mündlich oder schriftlich – für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH umgehend mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande kommt.

3. Der Nutzer/Suchende erhält von Zeitwohnen Rhein Ruhr schriftlich oder telefonisch Angebotsnachweise, die ausdrücklich nur für die aktuelle Suche gemäß seiner Anfrage bestimmt sind. Er ist verpflichtet, uns über das Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Kalendertagen nach dessen Abschluss unter Angabe aller vertragswesentlichen Konditionen (Kaufpreis, Mietzins, Laufzeit etc.) zu informieren und uns auf Verlangen die Kopie des Vertrages zuzusenden. Gleiches gilt im Falle einer nachträglichen Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer, der Ausübung von Verlängerungsoptionen und des Abschlusses von Anschlussmietverträgen.

4. Unsere Informationen und Objektnachweise sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Erfolgt eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung und schließen der Dritte oder sonstige Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, aufgrund dieser Informationen einen oder mehrere Verträge mit dem Anbieter des Objektes, so sind Sie ggfls. uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

5. Ist Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so haben Sie uns dies schriftlich unverzüglich mitzuteilen. Sie sind verpflichtet, uns auf entsprechende Anforderung hin, diese Vorkenntnis entsprechend nachzuweisen.

6. Falls Sie eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchten oder falls sich die Anfrage erledigt hat, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren. Mit der Kündigung des Vermittlungsauftrages erklären Sie, dass die erhaltenen Angebote zu keinem Vertragsabschluss geführt haben und dass Sie bzw. weitere Personen, die von Ihnen über die Angebote informiert wurden, auch zukünftig keinen weiteren Gebrauch von den überlassenen Informationen machen.

7. Alle von uns veröffentlichten Daten und Beschreibungen beruhen auf Angaben der Objekt-Anbieter. Wir pflegen diese Daten und Informationen mit größter Sorgfalt, können aber keine Haftung dafür übernehmen, dass alle übermittelten und veröffentlichten Informationen zutreffend sind. Datenänderungen behalten wir uns jederzeit vor. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Vermittlungs- und Nachweistätigkeit, eine weitergehende Haftung für das zwischen unserem Auftraggeber und dem Vermieter bestehende Unterkunftsverhältnis oder bei Aufhebung des Mietvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen im Falle von Miet-/Vermietgesuchen nur innerhalb der Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH und geben Sie nur an Dritte weiter, soweit das zur erfolgreichen Wohnungsvermittlung notwendig ist. Dritte im vorgenannten Sinne sind im Fall eines Mietgesuchs potentielle Vermieter und deren Beauftragte und im Falle eines Vermietgesuchs potentielle Mieter und deren Beauftragte. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vertragsbegründung erhaltenen personenbezogenen Daten des Nutzers ohne weitergehende Einwilligung für folgende Zwecke zu verwenden: für Werbung und/oder Markt-und Meinungsforschung für eigene Dienstleistungen per Post oder Email. Weitere Informationen sind online unter Datenschutz abrufbar.

9. Bonitätsauskunft
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten, die im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung eines Mietvertrages zur Verfügung gestellt werden, von Zeitwohnen Rhein Ruhr GmbH an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden oder Creditreform Köln v. Padberg GmbH & Co. KG, Gustav-Heinemann-Ufer 68, 50968 Köln zum Zwecke der Prüfung übermittelt werden können, um Auskünfte über ihn zu erhalten. Die Einwilligung kann vom Auftraggeber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Sore-Verfahren enthält folgende Website: www.schufa.de

10. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher Ge­richtsstand Köln.

11. Für unsere Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht.