Der Grenzwert ist seit dem 1. Dezember 2013 auf zehn Mikrogramm Blei pro Liter gesenkt worden. Der Eigentümer (Vermieter) ist verpflichtet die Leitungen auszutauschen ansonsten macht er sich strafbar wenn zu hoch belastetes Wasser abgegeben wird.
Wie erkennt man Bleileitungen?

  • Sie sind (falls nicht lackiert) matt-grau und klingen im Klopftest dumpf.
  • Sie sind weich und lassen sich leicht anritzen.
  • Sie lassen sich leicht biegen, Winkelstücke gibt es daher nicht.
  • An gelöteten Verbindungsstellen sind sie wulstig aufgeworfen; geschraubte Verbindungen fehlen.
  • Sie sind nicht magnetisch.
  • Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Eigentümer (Vermieter) das Trinkwasser einer Untersuchung unterziehen

Quelle: Apotheken Umschau, Heft vom 01. November 2013